Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 2026-10. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „PlanKraft“ zwischen der MasterAds GbR, Pfarrer-Dorn-Straße 3, 55127 Mainz, vertreten durch die Gesellschafter Leo Schüler und Elias Tirib (im Folgenden „Anbieter“), und dem Kunden.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht widerspricht.
- Der Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV) ist Bestandteil des Vertrags.
§ 2 Vertragsschluss und Konto
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Registrierung abschließt (Bestätigung der E-Mail-Adresse, Anlegen des Betriebs) und dabei diesen AGB und dem AVV zustimmt. Der Anbieter protokolliert Fassung und Zeitpunkt der Zustimmung.
- Der Kunde muss bei der Registrierung wahre und vollständige Angaben zu seinem Betrieb machen und sie aktuell halten.
- Die Person, die den Betrieb registriert, wird Inhaber des Kontos und muss berechtigt sein, den Betrieb zu vertreten. Der Inhaber kann weitere Nutzer einladen und ihnen Rollen zuweisen. Der Kunde ist für alle Handlungen über seine Zugänge verantwortlich.
- Der Anbieter kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei Verdacht auf Missbrauch.
§ 3 Leistungen
- Der Anbieter stellt PlanKraft als Software über das Internet bereit (Software as a Service). Der Umfang ergibt sich aus der Beschreibung des gewählten Pakets auf plankraft.net zum Zeitpunkt der Buchung. Dazu gehören je nach Paket insbesondere: Team-Kalender mit Konfliktprüfung, Kundenkartei, Abwesenheiten, Online-Buchungsseite und einbettbares Buchungs-Widget, Systemmails, Verwaltung der Stammdaten, Datenexport.
- Zusatzfunktionen (z. B. eigene Domain, Connector zu KundenKraft) stehen zur Verfügung, soweit sie im Paket enthalten sind und der Kunde sie einschaltet.
- Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, PlanKraft für seinen eigenen Betrieb zu nutzen. Eine Überlassung der Software oder des Quellcodes erfolgt nicht.
- Der Anbieter entwickelt PlanKraft laufend weiter. Er darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit der vereinbarte Kernumfang (Kalender, Kundenkartei, Online-Buchung, Export) erhalten bleibt und dies für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen kündigt er mindestens 6 Wochen vorher an; der Kunde kann dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
- Nicht geschuldet sind: Einrichtung oder Datenpflege für den Kunden, Rechtsberatung (z. B. zu Datenschutzerklärung oder Einwilligungstexten), Anbindung von Systemen, die nicht in der Leistungsbeschreibung stehen, sowie die Internetverbindung und die Geräte des Kunden.
§ 4 Testphase
- Nach der Registrierung kann der Kunde PlanKraft 14 Tage kostenlos testen. Ein Zahlungsmittel ist dafür nicht nötig.
- Die Testphase endet automatisch. Sie verlängert sich nicht kostenpflichtig.
- Schließt der Kunde bis zum Ende der Testphase kein Abo ab, bleibt das Konto noch 3 Tage voll nutzbar (Nachfrist). Danach wird es pausiert: Der Kunde kann seine Daten lesen und exportieren, aber nichts mehr ändern und keine Termine mehr anlegen. Die Online-Buchung ist abgeschaltet.
- Schließt der Kunde während der Pause ein Abo ab, wird das Konto sofort mit allen Daten wieder freigeschaltet.
- Schließt der Kunde innerhalb von 60 Tagen ab Beginn der Pause kein Abo ab, endet der Vertrag und der Anbieter löscht die Daten (§ 9). Er erinnert den Inhaber mindestens 7 Tage vorher per E-Mail.
- Eine Testphase steht jedem Betrieb einmal zu.
§ 5 Preise und Zahlung
- Es gilt der Preis des Pakets, das der Kunde beim Abschluss des Abos wählt, so wie er in der Preisliste auf plankraft.net und beim Bestellen angezeigt wird. Der Anbieter ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG und berechnet keine Umsatzsteuer; die angezeigten Preise sind Endpreise. Fällt die Kleinunternehmerregelung weg, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Das kündigt der Anbieter wie eine Preisänderung nach Abs. 5 an.
- Das Entgelt ist im Voraus für den gewählten Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) fällig. Die Zahlung läuft über den Zahlungsdienstleister Stripe (z. B. Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift). Rechnungen stellt der Anbieter elektronisch bereit.
- Wechselt der Kunde in ein höheres Paket, gilt es sofort; die Differenz wird anteilig berechnet. Ein Wechsel in ein niedrigeres Paket gilt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums.
- Kann eine Zahlung nicht eingezogen werden, informiert der Anbieter den Kunden per E-Mail; Stripe versucht die Zahlung automatisch erneut. Ist der Betrag 14 Tage nach dem ersten Fehlversuch noch offen, pausiert der Anbieter das Konto (§ 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 gelten entsprechend). Gleicht der Kunde den Betrag aus, wird das Konto sofort wieder freigeschaltet. Ist er 60 Tage nach Beginn der Pause noch offen, endet der Vertrag und § 4 Abs. 5 gilt entsprechend. Der Anspruch auf das offene Entgelt bleibt bestehen. Bei Rücklastschriften trägt der Kunde die Gebühren, wenn er sie zu vertreten hat.
- Der Anbieter kann die Preise mit einer Frist von 6 Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums ändern. Er teilt die Änderung per E-Mail mit. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden zum Ende des laufenden Zeitraums kündigen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Bei Jahresabos gilt der neue Preis frühestens ab der nächsten Verlängerung.
- Gründerpreis: Die ersten 30 Kunden, die das Paket Start zum Gründerpreis abschließen, zahlen 29 € im Monat bzw. 290 € im Jahr statt des regulären Preises. Der Gründerpreis gilt, solange das Abo ohne Unterbrechung im Paket Start läuft; Preisänderungen nach Abs. 5 gelten dafür nicht, mit Ausnahme der Umsatzsteuer nach Abs. 1 Satz 3. Wechselt der Kunde in ein anderes Paket, gilt dessen regulärer Preis. Schließt der Kunde nach einer Kündigung erneut ab, bevor sein Konto gelöscht ist, erhält er den Gründerpreis wieder. Sind alle Plätze vergeben, ist der Gründerpreis nicht mehr buchbar; die Software zeigt bis dahin, wie viele Plätze noch frei sind.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
- Das Abo läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich jeweils um den gewählten Abrechnungszeitraum (1 Monat oder 12 Monate).
- Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, über den Kündigungsknopf in der Verwaltung oder in Textform an support@plankraft.net. Der Anbieter bestätigt die Kündigung per E-Mail. Der Anbieter kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde PlanKraft rechtswidrig nutzt. Offene Zahlungen regelt § 5 Abs. 4.
- Nach Vertragsende kann der Kunde 30 Tage lang seine Daten lesen und exportieren. Danach löscht der Anbieter alle Daten automatisch (§ 9).
§ 7 Verfügbarkeit und Datensicherung
- Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel an, gemessen an der Erreichbarkeit der Anmeldung und der Buchungsseite am Übergabepunkt des Rechenzentrums. Eine Zusage mit Gutschriften ist damit nicht verbunden.
- Nicht als Ausfall gelten: angekündigte Wartungen (möglichst montags oder außerhalb von 07:00 bis 20:00 Uhr, mindestens 48 Stunden vorher angekündigt, außer bei dringenden Sicherheitsupdates), Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. Internet, höhere Gewalt, Angriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen) und Störungen, die der Kunde verursacht.
- Der Anbieter sichert die Daten mindestens stündlich verschlüsselt bei einem zweiten Anbieter und bewahrt die Sicherungen höchstens 90 Tage auf. Ziel ist ein Datenverlust von höchstens einer Stunde und eine Wiederherstellung in der Regel innerhalb eines Werktags.
- Unabhängig davon empfiehlt der Anbieter dem Kunden, seine Daten regelmäßig über die Export-Funktion zu sichern.
§ 8 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim. Inhaber-Konten sind nur mit Zwei-Faktor-Anmeldung nutzbar; die Software verlangt sie. Für Team-Konten empfiehlt der Anbieter sie. Geräte, die mehrere Personen nutzen (z. B. am Empfang), sperrt der Kunde, wenn niemand daran arbeitet. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert er den Anbieter unverzüglich.
- Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Daten verantwortlich, die er in PlanKraft eingibt oder über seine Buchungsseite erhebt. Er ist insbesondere verantwortlich für: seine Datenschutzerklärung und sein Impressum (die Buchungsseite verlinkt darauf), eine Rechtsgrundlage für Gesundheitsdaten in Notizen und im Feld „Anmerkung“ der Buchungsseite, Einwilligungen für Erinnerungen und Werbung sowie die Prüfung von Übermittlungen an Drittsysteme, die er per Connector einschaltet. Der Anbieter stellt in der Software einen Textbaustein für die Datenschutzerklärung und einen Muster-Eintrag für das Verarbeitungsverzeichnis bereit. Prüfen und anpassen muss der Kunde sie selbst.
- Zusatzfelder dürfen keine Gesundheitsdaten oder andere besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO enthalten. Dafür ist nur das Notizfeld vorgesehen.
- Der Kunde darf PlanKraft nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht: für unerwünschte Werbung, zur Speicherung rechtswidriger Inhalte, für Angriffe auf die Infrastruktur, zum automatisierten Auslesen außerhalb der bereitgestellten Schnittstellen oder zur Weitergabe von Zugängen an Dritte außerhalb seines Betriebs.
- Bindet der Kunde eine eigene Domain an, ist er für deren DNS-Einträge und Rechte verantwortlich.
- Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, kann der Anbieter betroffene Inhalte oder Funktionen sperren, soweit dies zur Abwehr von Schäden nötig ist. Er informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfällt.
§ 9 Daten des Kunden
- Alle Daten, die der Kunde in PlanKraft eingibt, bleiben seine Daten. Personenbezogene Daten verarbeitet der Anbieter nur im Auftrag des Kunden nach dem AVV.
- Der Kunde kann seine Daten jederzeit in einem maschinenlesbaren Format exportieren.
- Was in welcher Lage noch geht und wann gelöscht wird:
| Lage | Was der Kunde noch kann | Löschung im laufenden System |
|---|---|---|
| Testphase, Nachfrist (3 Tage), laufendes Abo | alles | keine |
| Pause: kein Abo nach der Testphase oder Zahlung 14 Tage offen | Daten lesen und exportieren; Abo abschließen bzw. zahlen schaltet sofort wieder frei | 60 Tage nach Beginn der Pause |
| Nach einer Kündigung | Daten lesen und exportieren | 30 Tage nach Vertragsende |
- Vor jeder Löschung erinnert der Anbieter den Inhaber mindestens 7 Tage vorher per E-Mail. Kopien in Datensicherungen werden höchstens 90 Tage aufbewahrt und dann automatisch gelöscht. Einzelheiten regelt § 11 AVV.
- Der Anbieter darf anonyme Nutzungsstatistiken erstellen, die sich weder auf Personen noch auf einzelne Betriebe beziehen lassen, um PlanKraft zu betreiben und zu verbessern.
§ 10 Support
- Support erfolgt per E-Mail an support@plankraft.net an Werktagen (Montag bis Freitag, außer gesetzliche Feiertage in Rheinland-Pfalz). Der Anbieter bemüht sich um eine Antwort innerhalb eines Werktags; fällt das Gesamtsystem aus, arbeitet er sofort an der Behebung.
- Fragen zum Datenschutz beantwortet der Anbieter unter datenschutz@master-ads.de.
- Der Anbieter sieht ohne Freigabe des Inhabers keine Kundendaten. Braucht er für eine Anfrage Einblick, bittet er den Inhaber um eine befristete, nur lesende Freigabe in der Software (höchstens 72 Stunden, protokolliert).
§ 11 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Entgelte, die der Kunde in den 12 Monaten vor dem Schadensereignis gezahlt hat, mindestens jedoch 5.000 € je Schadensfall.
- Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung aus den Sicherungen nach § 7 nötig gewesen wäre.
- Während der kostenlosen Testphase haftet der Anbieter nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Fälle in Abs. 1.
- Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
- Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung von Gesellschaftern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 12 Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei (einschließlich Bußgeldern und angemessener Kosten der Rechtsverteidigung), die auf einer rechtswidrigen Nutzung von PlanKraft durch den Kunden oder auf von ihm eingegebenen Inhalten beruhen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche.
§ 13 Änderung dieser AGB
- Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies wegen geänderter Gesetze, Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen oder zur Abbildung neuer Funktionen nötig ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich zulasten des Kunden verschoben wird.
- Der Anbieter teilt die Änderungen mindestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden per E-Mail an den Inhaber und in der Software mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen. Darauf weist der Anbieter in der Mitteilung ausdrücklich hin.
- Widerspricht der Kunde, können beide Parteien den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Bis dahin gelten die bisherigen AGB.
- Änderungen der Preise richten sich nach § 5 Abs. 5, Änderungen des Leistungsumfangs nach § 3 Abs. 4.
§ 14 Referenzen
Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform (E-Mail genügt), soweit nicht anders geregelt.
- Der Anbieter darf den Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen auf eine Nachfolgegesellschaft (z. B. eine UG oder GmbH der Gesellschafter) übertragen. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mainz, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
Fassung 2026-10, gültig ab 20.10.2026 (Gründerpreis in § 5 Abs. 6 ergänzt; vorher gültig ab 14.10.2026, 22:00 Uhr).