Terminbuchung im Google Unternehmensprofil einrichten
Wer einen Betrieb sucht, landet oft zuerst im Google Unternehmensprofil: Öffnungszeiten, Telefonnummer, Wegbeschreibung. Steht dort auch ein Link zur Terminbuchung, kann der Kunde direkt weitermachen, statt anzurufen oder Ihre Website zu suchen. Das Eintragen selbst dauert wenige Minuten, bis der Link sichtbar ist, kann es etwas länger dauern. Dieser Beitrag zeigt die zwei Wege, die Google anbietet, die Schritte in der Suche und in Google Maps und was Sie vorher prüfen sollten, damit aus dem Klick auch ein Termin wird.
Terminbuchung im Google Unternehmensprofil: zwei Wege
Google unterscheidet zwei Arten, Buchungen im Profil anzubieten.
Eigener Buchungslink. Sie tragen die Adresse Ihrer Buchungsseite selbst ein. Google nennt das einen Aktionslink. Pro Kategorie, also auch für die Terminvereinbarung, sind laut Google-Hilfe bis zu zehn Links möglich, einer davon lässt sich als bevorzugter Link festlegen. Der Kunde landet auf Ihrer Seite und bucht dort.
Buchung über einen Anbieter („Mit Google reservieren“). Hier ist Ihr Terminsystem über einen Partner von Google angebunden, den Sie im Profil unter „Buchungen“ auswählen. Laut Google-Hilfe kann der Anbieter für Buchungen über Google Gebühren verlangen, und es dauert etwa eine Woche, bis er im Profil erscheint. Dafür zeigt Google bei diesem Weg Leistungsdaten an, also Auswertungen, wie oft über das Profil gebucht wurde. Für eigene Links gibt es diese Auswertung nicht.
Für die meisten kleinen Betriebe ist der eigene Link der einfachere Start: keine zusätzliche Anmeldung bei einem Partner, keine Gebühren eines Buchungsanbieters für Buchungen über Google, und Sie behalten die Buchungsseite, die Kunden auch von Ihrer Website kennen.
Schritt für Schritt: Buchungslink eintragen
Melden Sie sich mit dem Google-Konto an, das Ihr Unternehmensprofil verwaltet. Dann geht es so, wie es die Google-Hilfe beschreibt:
- Unternehmensprofil aufrufen, zum Beispiel über business.google.com.
- In der Suche den Bereich Buchung wählen. In der Google-Maps-App stattdessen Profil bearbeiten antippen und dort die Buchung auswählen.
- Link hinzufügen wählen. Gibt es schon Links, heißt die Schaltfläche Weiteren Link hinzufügen.
- Die vollständige Adresse Ihrer Buchungsseite einfügen, mit
https://. - Speichern.
Allgemein gilt für Änderungen am Unternehmensprofil: Google prüft sie, bevor sie öffentlich erscheinen, eine feste Dauer nennt Google dafür nicht. Ob die Änderung durch ist, sehen Sie im Bearbeitungsstatus des Profils. Haben Sie mehrere Links eingetragen, wählen Sie im Profil erneut Buchung, dann Bevorzugten Link festlegen, den gewünschten Link und Speichern. Dieser Link steht dann oben.
Welcher Link gehört ins Profil?
Tragen Sie den Link ein, der ohne Umweg zur Terminauswahl führt. Nicht die Startseite Ihrer Website und nicht eine Kontaktseite mit Formular, auf der erst noch jemand zurückrufen muss. Wer im Profil auf „Buchen“ tippt, erwartet freie Zeiten.
Achten Sie auf drei Punkte:
- Der Link funktioniert auf dem Handy. Viele Kunden öffnen das Profil am Handy. Öffnen Sie den Link selbst auf dem Telefon und buchen Sie einmal testweise einen Termin.
- Der Link bleibt gleich. Ändert sich die Adresse, zeigt das Profil ins Leere, bis Sie es bemerken. Ein Link, der auf Ihrem Betriebsnamen oder einer festen Kennung beruht, ist hier besser als eine lange Adresse mit Sitzungsnummern.
- Nur ein Anbieter pro Leistung. Wer zwei Buchungssysteme parallel verlinkt, riskiert Doppelbuchungen, weil keines vom anderen weiß.
Vor dem Eintragen prüfen
Ein Buchungslink lohnt sich nur, wenn die Seite dahinter stimmt. Gehen Sie vor dem Eintragen diese Liste durch:
- Öffnungszeiten: Stimmen die Zeiten auf der Buchungsseite mit denen im Profil überein? Weichen sie ab, ruft der Kunde trotzdem an.
- Angebote: Sind die buchbaren Leistungen so benannt, wie Kunden sie suchen, und haben sie eine realistische Dauer?
- Vorlauf: Wie kurzfristig darf gebucht werden? Ein Termin in zehn Minuten hilft niemandem, wenn das Team ihn erst am Abend sieht.
- Bestätigung: Bekommt der Kunde nach der Buchung eine Bestätigung per E-Mail, und kann er selbst absagen?
- Datenschutz: Ist auf der Buchungsseite Ihre Datenschutzerklärung verlinkt? Für die Daten Ihrer Kunden sind Sie verantwortlich. Verarbeitet der Anbieter des Buchungssystems diese Daten in Ihrem Auftrag, verlangt Art. 28 DSGVO einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV). Fragen Sie danach, bevor Sie den Link veröffentlichen.
- Feiertage und Urlaub: Sind geschlossene Tage gesperrt? Sonst landen Buchungen an Tagen, an denen niemand da ist.
Erst wenn diese Punkte stimmen, kommt der Link ins Profil. Schauen Sie in den ersten Wochen regelmäßig, ob über das Profil gebucht wird und ob die gebuchten Leistungen zu dem passen, was Sie anbieten wollen.
So geht es mit PlanKraft
In PlanKraft hat jeder Betrieb eine eigene Buchungsseite. Den passenden Link finden Sie in der Verwaltung unter Online-Buchung im Bereich Auf der Website einbinden, Eintrag Direkter Link. Er hat die Form https://app.plankraft.net/buchen/ihr-kurzname und lässt sich mit einem Klick kopieren. Diesen Link fügen Sie in Schritt 4 oben ein.
Online buchbar sind nur Zeiten innerhalb Ihrer Öffnungszeiten, außerhalb der Mittagspause und Ihrer Sperrzeiten. Die landesweiten gesetzlichen Feiertage Ihres Bundeslands sind automatisch gesperrt, Feiertage, die nur in einzelnen Gemeinden gelten, tragen Sie selbst als Schließtag ein. Der Kunde sieht die Online-Angebote, die Sie freigegeben haben, bekommt eine Bestätigung per E-Mail mit Kalenderdatei und kann, wenn Sie das erlauben, bis zu einer von Ihnen festgelegten Frist selbst absagen. Der Termin erscheint sofort im Team-Kalender. Gespeichert werden die Daten auf einem Server in Deutschland, einen AVV schließen Sie bei der Registrierung per Klick ab. Mehr zu den Funktionen steht auf der Startseite.
PlanKraft ist kein Partner von „Mit Google reservieren“. Gebucht wird also auf Ihrer PlanKraft-Buchungsseite, nicht innerhalb von Google. Leistungsdaten zu den Buchungen zeigt Google für diesen Weg nicht an.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Quellen
- Links in lokalen Brancheneinträgen, Google Unternehmensprofil-Hilfe
- Buchungen über einen Anbieter einrichten, Google Unternehmensprofil-Hilfe
- Unternehmensprofil bearbeiten, Google Unternehmensprofil-Hilfe
- Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, Art. 28, EUR-Lex
Stand der Angaben: 15. Oktober 2026. Hinweise auf Fehler gern an support@plankraft.net.